Pap-Abstrich - Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Vorhoff

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Pap-Abstrich

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Der ganze menschliche Körper besteht aus einzelnen Zellen, so auch der Gebärmutterhals. An diesem gibt es eine empfindliche Zone, nämlich die Grenze zwischen den inneren und den äußeren Zellen. Dort kann sich, meistens unter dem Einfluss von humanen Papillomaviren (HPV) über viele Jahre ohne jedes Symptom zunächst eine leichte, dann eine mittlere und schließlich eine schwere Zellveränderung entwickeln. Schlußendlich kann dieses zum Gebärmutterhalskrebs mit den Symptomen Blutung, Schmerzen, Müdigkeit führen und dann mit schwerer Krankheit und Tod enden. Dies muss heute nicht mehr sein, denn es gibt seit 90 Jahren den Pap-Test, mit dem die Zellveränderungen bereits sehr früh erfasst werden können. Der Pap-Test, also die Zelluntersuchung eines Abstriches von Gebärmutterhals wurde von dem in Griechenland geborenen Arzt George Papanicolaou seit 1923 entwickelt und 1928 publiziert. Papanicolaou hat übrigens zeitweise ganz in der Nähe, nämlich in München studiert. Während des ersten Weltkrieges wanderte er jedoch nach USA aus, wo er an der Cornell Universität mit seinen Forschungen begann. 

Über die Jahre wurden die Kriterien weiter verfeinert, numehr ist zur Beschreibung der Zellen seit 2014 die Münchner Nomenklatur III gültig. 

Pap 0: 
Das Ergebnis Pap 0 bedeutet, dass der Abstrich im Labor, aus welchen Gründen auch immer, nicht beurteilbar war und daher wiederholt werden muss 

Pap I:
Die Zellen sind in Ordnung, nach einem Jahr wieder zur Früherkennungsuntersuchung

Pap II:
Normalbefund trotz leichter Auffälligkeiten

Bei Pap II liegen einzelne, leicht veränderte Zellen vor. Pap II gilt noch als "Normalbefund". Seit der Münchner Nomenklatur 2014 wird der Befund weiter unterteilt, je nachdem, von welchen Zellen die Auffälligkeit ausgeht: Pap-II-p, II-g oder II-e.
Ob weitere Untersuchungen notwendig sind, hängt bei Pap II von den sonstigen Befunden ab. Je nachdem, wie der Zytologe in seinem schriftlichen Kommentar den Abstrich beurteilt, wird empfohlen, den Abstrich nach sechs bis zwölf Monaten wiederholen zu lassen.
Bei Pap II-e bedeutet auffällige Zellen aus dem Inneren der Gebärmutter. Das kann normal sein, z.B. kurz nach der Menstruation, aber auch nicht normal, z.B. bei Frauen nach den Wechseljahren. Daher muss der Arzt individuell entscheiden, welche weiteren Untersuchungen sinnvoll sind.
Pap II-a wird vergeben, wenn der Abstrich normal ist, aber Auffälligkeiten in der Vorgeschichte waren also z.B. Pap IIID1

Pap III:
Kurz gesagt: Noch einmal zum Frauenarzt.
Warum? Der Pap III ist etwas völlig anderes als der weiter unten erklärte Pap IIID.
Bei Pap III muss die Untersuchung wiederholt werden: Es ist unbekannt, was hinter dem auffälligen Befund steckt.

Bei Pap III handelt es sich um einen unklaren Befund, dessen Ursache ohne weitere Untersuchungen nicht festgestellt werden kann. Es kann eine Entzündung sein, Hormonmangel in den Wechseljahren, ein technisch schlecht erhaltener Abstrich, Überlagerung durch andere Zellen, Blut etc. Daher kann das Labor nicht beurteilen, ob eine einfache Zellveränderung oder Dysplasie, eine Krebsvorstufe oder bereits Krebs im Frühstadium vorliegt. Selbst ein bösartiger Tumor, der bereits in umliegende Gewebe eingewachsen ist, ist nicht sicher auszuschließen. Daher sind zur Abklärung weitere Untersuchungen notwendig. Oft muss durch den Frauenarzt eine antientzündliche Behandlung oder eine sogenannte Aufhellungsthreapie mit Hormonsalben erfolgen. 

Da ich in meiner Praxis ohnehin eine Dysplasiesprechstunde betreibe, mache ich bei Pap III immer eine Kolposkopie. Dabei lässt sich, falls nötig, auch eine Gewebeprobe entnehmen, die mehr Material für eine Untersuchung liefert als der Abstrich. Andere Frauenärzte, die nicht die Möglichkeit der Kolposkopie haben, überweisen dazu auch in (m)eine Dysplasiesprechstunde. Bei wiederholten Pap III sollten immer alle Alarmglocken klingeln und spätestens dann eine Überweisung in eine Dysplasiesprechstunde erfolgen. Hier gibt es ein Bild eines Pap IIIg, hinter dem sich ein ausgewachsener Gebärmutterhalskrebs verbarg. 

Pap IIID:

D steht für Dysplasie, also deutliche Zellveränderungen, jedoch kein Krebs. Nochmal: Eine Dysplasie ist kein Krebs. Es besteht nur das Risiko, dass sich daraus ein Karzinom entwickeln könnte. Die Zellveränderungen können sich immer noch von alleine zurückbilden und das tun sie auch in 40-90% der Fälle. Es bleibt aber ein Risiko, dass sich die Vorstufen zu einem bösartigen Tumor entwickeln. Deshalb muss das überwacht werden, jedoch ist Aktionismus nicht angebracht und vorschnelle Operationen bringen der Patientin keine Vorteile. 
Nach der Münchner Nomenklatur III wird der Pap IIID noch einmal untergliedert in Pap IIID1 und Pap IIID2, abhängig von der Schwere der Veränderungen.

Der Frauenarzt wiederholt den Pap-Test in Abständen von jeweils drei oder sechs Monaten - je nach Schwere der Veränderung. Empfehlenswert ist ein Test auf eine HPV-Infektion.  
Wenn sich nach mehreren weiteren Tests nichts verändert hat, sollte man eine Kolposkopie in einer Dysplasiesprechstunde durchführen lassen. Bei meinen Patientinnen kolposkopiere ich allerdings gleich bei der nächsten Untersuchung, einfach weil ich die Möglichkeit dazu habe.  

Pap IVa:

Pap IVa bedeutet, dass der Verdacht auf eine schwere Gewebeveränderung oder auf Krebs im Frühstadium (CIN III, In-situ-Karzinom) besteht. Bei diesem Befund sollte man nicht warten, ob sich der Befund noch von alleine bessert: Bei ca. 70% mit Pap IVa findet sich bei weiteren Untersuchungen eine Krebsvorstufe (CIN III) oder Krebs im Frühstadium. Eine Kolposkopie mit feingeweblicher Untersuchung ist erforderlich, um solches zu beweisen oder auszuschließen. 
Der HPV-Test spielt bei diesem Befund keine Rolle mehr: Auch wenn keine Infektion nachgewiesen würde, wäre es nicht vertretbar, die Gewebeveränderung nur zu beobachten.

Pap IVb: 

Hier ist sich der Zytologe sicher, dass eine Krebsvorstufe, aber auch eine Krebsfrühform oder gar ein invasives Karzinom möglich sind. Bei diesem Befund ist die weitere Abklärung mit Kolposkopie und Biopsie in einer Dysplasiesprechstunde sinnvoll.

Befund Pap V:
Bei Pap V sind Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar. Bei der Mehrzahl der Frauen mit dem Befund Pap V zeigen nachfolgende Untersuchungen (Kolposkopie, Biopsie, Konisation), dass tatsächlich ein invasiver Tumor, also Gebärmutterhalskrebs vorliegt. 

Das war Einteilung der Zellbefunde, die beim Abstrich gefunden werden können. Wenn Gewebeproben (Biopsie) entnommen und dann vom Pathologen beurteilt werden, dann wird eine Einteilung in vier Gruppen vorgenommen:

CIN I: 
leichtgradige Zellveränderung oberer Zellschichten, bis zu 90% bilden sich von alleine zurück, muss nicht operiert werden, bzw. erst wenn keine Rückbildung über einen längeren Zeitraum erfolgt oder bei individuellem Wunsch der Patientin

CIN II: 
mittlere Veränderungen in mittleren Zellschichten, bis zu 40% bilden sich von alleine zurück, muss nicht unbedingt sofort operiert werden, Zusatzuntersuchungen sind evtl. erfoderlich/hilfreich zur Bestimmung der Prognose, engmaschige Überwachung, ggf. Operation je nach Befunden

CIN III: 
schwere Veränderungen in tiefen Zellschichten, Krebszellen, die die sogenannte Basalmembran nicht durchdringen
Operation erforderlich

Die CIN (cervikale intraepitheliale Neoplasie) werden heute in aller Regel mit einer elektrischen Schlinge, manchmal auch mit dem Laser entfernt. Das muss aber immer individuell entschieden werden. Jedenfalls sind das kleine, relativ risikoarme Operationen und kein Vergleich mit den Therapien, die beim invasiven Karzinom nötig werden.  

invasives Karzinom (Gebärmutterhalskrebs): 
Krebszellen mit Einbruch in tiefere Gewebeareale, Operation und / oder Strahlenchemotherapie je nach Stadium

Weiterführende Informationen gibt es hier: 

Broschüre der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V.

Was bedeutet ein auffälliger Pap-Abstrich bei der gynäkologischen Früherkennung?

Hier ist der Link zum Download der Broschüre:


Sollte der Link nicht (mehr) funktionieren, so lässt sich die Broschüre einfach mit einer Suchmaschine finden mit diesen Keywords:

Krebsgesellschaft Nordrhein Broschüre Pap-Abstrich


Münchner Nomenklatur III von 2014 zur Beurteilung von Pap-Abstrichen

Hier ist der Link zum Download der ausführlichen Beschreibung der Nomenklatur:


Sollte der Link nicht (mehr) funktionieren, so lässt sich die Broschüre einfach mit einer Suchmaschine finden mit diesen Keywords:

Krebsvorsorge Münchner Nomenklatur III Zervix-Zytologie CIN – Dysplasie


Weiterführende Indormationen - nicht nur zum Pap-Test, der Dysplasie und dem Gebärmutterhalskrebs - finden sie hier auf den Seiten des 
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