Krebsvorsorge - Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Vorhoff

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Krebsvorsorge

Allen Frauen wird in Deutschland eine Krebsvorsorge oder Früherkennung angeboten.

Diese Untersuchungen sind wichtig! Auch wenn die gynäkologische Untersuchung von den meisten Frauen nicht gerade als angenehm empfunden wird, so kann sie jedoch das eigene Leben retten und die Frau vor schwerer Krankheit und Tod bewahren. Dies gilt ganz besonders für die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses. Leider nehmen nur 50% der Frauen das Angebot zur jährlichen Vorsorge war. Weltweit ist der Gebämutterhalskrebs die häufigste Krebserkrankung der Frau, in Deutschland hat sich das jedoch durch die 1971 eingeführte Krebsfrüherkennung deutlich gewandelt, so dass hier diese Krankheit selten geworden ist. Bei noch höherer Teilnahme könnte das jedoch weiter verbessert werden und vielleicht sogar ganz zum Verschwinden des Gebärmutterhalskrebses führen, weil die Vorstufen gut zu erkennen und mit einfachen Mitteln behandelt werden können. Diese Vorstufen sind schmerzlos und machen keine Symptome! Mithilfe eines Zellabstriches können sie jedoch leicht erkannt werden.

Seit Bestehen unserer Praxis (2005) wurden bei allen Frauen, die regelmäßig jährlich zur unserer Vorsorge kamen, die Vorstufen oder bei ganz wenigen Frauen spätestens das allererste Stadium (pT1a) des Gebärmutterhalskrebses erkannt und dann fachgerecht behandelt. Nur bei unregelmäßiger Vorsorge oder zugewiesenen Patientinnen mussten fortgeschrittenere Stadien (pT1b und höher) diagnostiziert werden.  

Wer mehr wissen will über Zellabstriche, Gebärmutterhalskrebsvorstufen und die Abklärungsdiagnostik: Hier ist eine sehr gut verständliche Broschüre der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen zum Download

Den genauen Umfang dieser Leistungen der Krebsfrüherkennung legen die Krankenversicherungen in Richtlinien fest, die der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlässt. Für die Krebsfrüherkennung und Verhütung sind die Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen und zur Empfängnisregelung maßgeblich (Links siehe unten). Über diese Leistungen der gesetzlichen Kassen hinaus gibt noch eine ganze Reihe anderer, je nach Alter und persönlicher Konstitution empfehlenswerte Untersuchungsverfahren. Mehr darüber gibt es hier unter dem Thema Wunschleistungen.

Die Kassenleistungen in der jährlichen Krebsvorsorge umfassen Folgendes:

Ab 20 Jahre
Erfragen der Krankengeschichte, Untersuchung von Scheide und Muttermund mit Entnahme eines Zellabstriches

Ab 30 Jahre
Zusätzlich Untersuchung der Brust

Ab 50 Jahre
Zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms, jährliche Stuhlprobe auf verstecktes Blut

Ab 55 Jahre
Aufklärung über Darmkrebs, nur noch 2-jährliche Stuhlprobe, alternativ Darmspiegelung mit Wiederholung nach 10 Jahren

50-69 Jahre
Mammografie alle 2 Jahre

Nach der Richtlinie über die Empfängnisregelung werden weitere Untersuchungen (halbjährlich) und auch die Kostenübernahme der Empfängnisregelung durch die Krankenkassen geregelt.

a) bei hormoneller Antikonzeption
gynäkologische Untersuchung einschl. Blutdruckmessung
zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs
mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets

b) bei Anwendung des Intrauterinpessars
zusätzlich zu den Maßnahmen nach a) einmalig eine Ultraschalluntersuchung nach Einsetzen der Spirale

einmal jährlich ein Chlamydientest aus dem Urin bei Frauen unter 25 Jahren




Links zu den Richtlinien:

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